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Memoria Histórica Das kollektive Gedächtnis beinhaltet die gesamten Ideen, die eine Gesellschaft bezüglich ihrer Vergangenheit hat. Diese Ideen sind nicht einheitlich und können sich sogar gegenseitig ausschließen. In Spanien geschieht dies insbesondere in Bezug auf den Bürgerkrieg und die Franco-Diktatur und veranlasste die sozialistische Regierung 2007 zur Erlassung des Gesetzes „Ley de Memoria Histórica“. Der Begriff der „Memoria histórica“ lässt sich aber auch auf das Mittelalter übertragen. In Spanien ist die Existenz Al Andalus, eines arabisch-muslimischen Landes in der Iberischen Halbinsel in den Jahren 711 – 1492, immer eines der problematischen Elemente des kollektiven historischen Gedächtnisses gewesen. Die Entwicklung einer Nationalgeschichte Spaniens ab dem 19. Jahrhundert ließ zwei gegensätzliche Arten entstehen, das maurisch beherrschte Spanien zu verstehen: einerseits eine wohlwollende und mystifizierende Idee von Al Andalus, andererseits die Vision der Unvereinbarkeit des Maurischen mit dem vermeintlich Spanischen. Geschichtswissenschaftler widmen sich, insbesondere seit den letzten 15 Jahren, den Vorurteilen des kollektiven Gedächtnisses und leisten eine Aufklärung, die besonders im Fall Al Andalus dringend notwendig ist. Der Dokumentarfilm „Alpuxarras“ von Rafael Toba leistet ebenso einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung dieser Geschichtsperiode. |
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Ein Film von Rafael Toba |
Sa 3.12., 18.30 h, TÜ Arsenal Anschließend Diskussion mit Regisseur Rafael Toba |
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